Wer ein Hochrisiko-KI-System umlabelt, wesentlich verändert oder umwidmet, wird nach Art. 25 EU AI Act selbst zum Anbieter. Die drei Auslöser und ihre Folgen.
Art. 13 EU AI Act verpflichtet Anbieter, Hochrisiko-KI transparent zu gestalten und Betreiber mit einer präzisen Betriebsanleitung auszustatten. Was hineingehört.
Hochrisiko-KI muss vor Inbetriebnahme in der EU-Datenbank registriert werden. Was Art. 49 und Art. 71 verlangen, wer eintragen muss und was öffentlich sichtbar wird.
Art. 15 EU AI Act verlangt von Hochrisiko-KI Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus. Was das konkret heißt und wie der Nachweis gelingt.