Art. 17 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI zu einem dokumentierten Qualitätsmanagementsystem — das organisatorische Rückgrat, das Konformität wiederholbar macht.
Art. 11 EU AI Act verlangt technische Dokumentation für Hochrisiko-KI nach Annex IV — der zentrale Nachweis, mit dem Behörden und benannte Stellen die Konformität prüfen.
Annex III Nr. 2 EU AI Act stuft KI als Sicherheitskomponente in kritischer Infrastruktur als Hochrisiko ein. Welche Systeme betroffen sind und was nachweisbar werden muss.
Art. 10 EU AI Act verlangt Daten-Governance für Hochrisiko-KI: relevante, repräsentative, fehlerarme Datensätze und systematische Bias-Prüfung — nachweisbar.
Annex III Nr. 3 EU AI Act stuft KI für Zulassung, Bewertung und Prüfungsaufsicht als Hochrisiko ein. Welche Systeme betroffen sind, was verboten ist und wie Schulen es nachweisen.