Art. 5 EU AI Act verbietet KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko — anwendbar seit Februar 2025. Welche Systeme untersagt sind und warum Nachweisbarkeit zählt.
KI zur Bonitätsbewertung natürlicher Personen ist nach Annex III Nr. 5 lit. b EU AI Act Hochrisiko. Welche Pflichten Banken treffen — inklusive Grundrechte-Folgenabschätzung.
Art. 17 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI zu einem dokumentierten Qualitätsmanagementsystem — das organisatorische Rückgrat, das Konformität wiederholbar macht.
Art. 11 EU AI Act verlangt technische Dokumentation für Hochrisiko-KI nach Annex IV — der zentrale Nachweis, mit dem Behörden und benannte Stellen die Konformität prüfen.