Art. 17 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI zu einem dokumentierten Qualitätsmanagementsystem — das organisatorische Rückgrat, das Konformität wiederholbar macht.
Warum nachweisbarer KI-Trust kein einmaliges Audit ist: Post-Market-Monitoring nach Art. 72 EU AI Act und kontinuierliche Evidenz statt Stichtagsprüfung.
Art. 11 EU AI Act verlangt technische Dokumentation für Hochrisiko-KI nach Annex IV — der zentrale Nachweis, mit dem Behörden und benannte Stellen die Konformität prüfen.
Annex III Nr. 2 EU AI Act stuft KI als Sicherheitskomponente in kritischer Infrastruktur als Hochrisiko ein. Welche Systeme betroffen sind und was nachweisbar werden muss.